Interdisziplinärer Workshop - gefördert durch die Fritz-Thyssen-Stiftung
Am 27. November findet am Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin an der RWTH Aachen eine interdisziplinäre Veranstaltung mit dem Titel "Annäherungen an den Tod: Sterbeprozesse" statt. Der Workshop möchte einen Beitrag zur aktuellen Debatte um das Lebensende leisten. Ausgangspunkt sind die Phänomene Sterben und Tod – zwei Begriffe, die eine existenzielle Daseinsveränderung einrahmen
Eine ausführliche Ankündigung finden Sie hier als Word-Datei.
13.-14. Januar 2010:
"Tod und toter Körper - Ein internationaler und interdisziplinärer Blick auf die Sektion" - Abstracts jetzt verfügbar!
Symposium im Rahmen des Forschungsprojekts an der ETH Zürich
Das Symposium beschäftigte sich insbesondere mit den Veränderungen des Umganges mit dem Tod in der gegenwärtigen Gesellschaft im Allgemeinen und am Beispiel der klinischen Sektion. Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass sich der gesellschaftliche Umgang mit dem Tod und seine Bedeutung in der modernen Kultur grundlegend ändern. Neben Trauerformen wurde unter anderem auch der dramatische Wandel, den es bei den Bestattungsformen zu beobachten gibt, thematisiert.
Abstracts der gehaltenen Vorträge finden Sie hier als PDF-Download.
15.-16. Januar 2009
Workshop des Aachener Kompetenzzentrums für Wissenschaftsgeschichte in Zusammenarbeit mit den RWTH-Foren
"Die dienstbare Leiche: Der tote Körper als medizinische, soziokulturelle und ökonomische Ressource"
Vom 15.-16. Januar fand in Aachen unter dem genannten Titel ein "Kick off Workshop" statt. Den Reader mit weiteren Informationen und Abstrats zu den einzelnen Themenblöcken der Tagungen können sie hier als PDF herunterladen.
14.-15. Juli 2009
Projekttagung "Tod und Sektion" in der Technischen Universität Berlin
Nach einem internen Treffen der Projektpartner beginnt der öffentliche Teil der Tagung mit der Podiumsdiskussion "Tod und toter Körper - Enttabuisierung oder neue Grenzen" am 14.07.2009 um 19:30 Uhr.
Podiumsgäste sind: Dieter Birnbacher (Heinrich-Heine-Universität Düsselsdorf), Andrea Esser (Universität Marburg), Dominik Groß (RWTH Aachen), Brigitte Tag (Universität Zürich), Michael Tsokos (Rechtsmedizin Charité Berlin) und Ulrike Vedder (Zentrum für Literatur- und Kulturforschung Berlin). Die Moderation übernimmt Hubert Knoblauch.
Am zweiten Tag (15.07.) finden von 09.00 -17.00 Uhr öffentliche Vorträge externer Referenten zu verschiedenen Aspekten des Themenfeldes statt. Eine Ankündigung im PDF-Format finden können Sie hier herunterladen. Weitere Materialien: Faltblatt (A4-PDF) und Poster (A4-PDF)
Tagungsbericht:
Dienstag, 14.07.2009 ( interner Teil )
Christoph Schweikardt (medizinhistorisches Teilprojekt) hielt einen Vortrag „Zum Wandel des Berufsbilds des Pathologen nach 1945 und den Auswirkungen auf die klinische Sektion“. Die klinische Sektion, eine Kernkompetenz der Pathologie im frühen 20. Jahrhundert, verlor demnach nach dem 2. Weltkrieg als Tätigkeitsfeld wie auch in den Weiterbildungsordnungen zum Facharzt für Pathologie an Bedeutung. Die Anforderungen der Kliniker und neue Techniken führten dazu, dass die für die Behandlung des Patienten benötigte pathologische Diagnostik statt Qualitätskontrolle durch Autopsie nach dem Tod des Patienten in den Vordergrund rückte.
Grundlage für den Vortrag von Julia Glahn (Teilprojekt Medizinethik) „Ein einseitiges Bild? Ethische Argumentationsfiguren für und gegen die Klinische Sektion im Deutschen Ärzteblatt von 1980-2009 und Rückwirkungen auf den gesellschaftlichen Umgang mit der Leiche“ ist eine Untersuchung der ethischen Argumentationsfiguren der Befürworter und Gegner der klinischen Sektion in Artikeln des Deutschen Ärzteblatts zwischen 1980 und 2009. Es zeigt sich, dass die positive Bewertung der Sektion aus Perspektive der Klinker und Pathologen überwiegt, jedoch keine wirkliche ethische Diskussion stattfindet. Der überwiegende Tenor der Artikel lässt den Schluss zu, dass nur eine Minderheit der praktizierenden Ärzte ein Interesse an der Klinischen Sektion hat und dieses auch öffentlich vertritt. Darüber hinaus scheinen die im Deutschen Ärzteblatt publizierenden Mediziner eine „Schaufenster-Debatte“ zu führen, deren Ziel es lediglich ist, eine bestimmte Standespolitik zu verfolgen. Des weiteren legen die Artikel die Vermutung nahe, dass vielen Medizinern nicht an einer eindeutigen rechtlichen Regelung gelegen ist, da die bislang bestehende „Grauzone“ ihnen selbst mehr Entscheidungs- und Handlungsspielraum gibt.
„Die klinische Sektion in autobiografischen Texten von Ärzten“ untersuchte Jasmin Grande (medizinhistorisches Teilprojekt). Anhand von autobiografischen Texten von Ärzten aus dem 20. Jahrhundert, speziell von Pathologen, wurden Veränderungen im Umgang mit dem Tod und dem toten Körper, insbesondere im Kontext der Sektion analysiert. Gefragt wurde dabei u. a. nach der Bedeutung der Sektion im medizinischen Berufsbild sowie im Selbstbild der Autoren.
In dem Beitrag von Tina Weber „Mediale Darstellungen von Sektionen“ (Teilprojekt Soziologie) wurde die Fragestellung bearbeitet, auf welches bildhafte Wissen Angehörige im Falle einer klinischen Sektion zurückgreifen können. Dazu wurden die Ergebnisse einer Untersuchung von populären Massenmedien hinsichtlich der Darstellungen von klinischen Sektionen aufgezeigt. Die Untersuchungen ergaben, dass in der TV Serienlandschaft kaum klinische Sektionen, dafür aber umso mehr forensische Sektionen mit spezifischen medienästhetischen Darstellungscodes gezeigt werden. Diese neuen medialen Bilder gehören zu den wenigen überhaupt verfügbaren Informationsquellen auf die Angehörige zurückgreifen können.
Dem ebenfalls soziologischen Teilprojekt von Antje Kahl ist die Frage nach den Gründen für die sinkende Sektionsquote übergeordnet. Dieser Frage wurde in dem Vortrag „Das Trajekt der Sektion“ auf zwei Ebenen nachgegangen: Zum einen auf der Akteursebene, auf der Ebene des Wissens, das die an der Sektion beteiligten Akteure (sowohl Laien als auch Professionelle) von der klinischen Sektion haben, und der Bedeutungen, die sie ihr zuschreiben. Zum anderen wird die strukturelle Ebene untersucht, da gerade in der gegenwärtigen Gesellschaft der Umgang mit toten Körpern in Organisationen stattfindet. Auf dieser Ebene geht es vor allem um die Frage, wie die Praxis der klinischen Sektion von der Aufnahme des Patienten im Krankenhaus bis zur Abrechnung der Sektion organisiert ist und unter welchen Rahmenbedingungen in der Umwelt des Krankenhauses (z. B. die juristische Umstellung von der Widerspruchsregelung zur Zustimmungsregelung, die Ausbildungsorganisation, die Arbeit von Berufsverbänden oder politischen Entscheidungsträgern) dies stattfindet. Analysiert werden die institutionellen Arrangements im Kontext der klinischen Sektion im Hinblick auf weitere Gründe für die sinkende Sektionsquote. Ziel ist eine Trajektrekonstruktion, in welcher die Kopplung von institutionellen Strukturen, den in Institutionen auftretenden Akteuren sowie ihrem Handeln und ihren Einstellungen und strukturellen Rahmenbedingungen aufgezeigt wird. Die jeweiligen Einzelbestandteile des Trajekts sind entsprechend die Punkte, an denen die Gründe für die sinkende Sektionsquote verortet werden können.
„Der tote Körper aus der Perspektive der zweiten Person“ wurde von Daniel Kersting (Teilprojekt Philosophie) analysiert. Den Ausgangspunkt des Beitrags bildete die Feststellung, dass Bedenken, den toten Körper von Angehörigen und Nahestehenden zur klinischen Sektion freizugeben, aus der Perspektive von Wissenschaft und Forschung leicht als irrational erscheinen. Diese Perspektive als einseitig zurückweisend wird im Folgenden vor dem Hintergrund phänomenologischer und zeichentheoretischer Überlegungen ein „Interpretant“ expliziert, unter dem sich die Perspektive der 2. Person durchaus als vernünftige begreifen lässt. Als solche kann und sollte sie in den ethischen und rechtlichen Diskurs integriert werden.
Maja Schepelmann (Teilprojekt Philosophie) stellte in ihrem Vortrag „Wie Existenz und Tod für mein Selbstverständnis zusammengehören können – Überlegungen im Anschluss an Heideggers ‚Sein zum Tode’“ fest, dass mit den fundamentalontologischen Analysen zu Leben und Tod des Selbst aus „Sein und Zeit“ Ansätze zu einem konsequent nicht-naturalistischen Denken auf der Basis der phänomenologischen Methodik der „Epoché“ gegeben sind. Anschließend an diese lässt sich der Versuch wagen, den Tod so konsequent in die Existenz des Selbst „hineinzuholen“ und als Horizont des Lebens zu bestimmen, dass bei entsprechend „eigentlichem“ (nicht-naturalistischem) Selbstverhältnis das „Ich“ (und nur dieses selbst!) davon ausgehen kann, dass sein sterblicher Überrest gerade nicht mehr Teil dieser Ganzheit ist und dass es ihn entsprechend ohne über den Tod hinausragende Bedenken zur Verfügung stellen darf und sollte.
Susan Maurer (juristisches Teilprojekt) legte in ihrem Vortrag „Strafrechtliche Aspekte der klinischen Sektion“ dar, dass anlässlich der Verfassung des Strafgesetzbuches (StGB) sowie diverser Revisionen die rechtliche Würdigung der klinischen Sektion keinen expliziten Einzug in das 1917 zu erlassende StGB hatte finden können. Die in jüngerer Zeit hierzu vereinzelt auftauchenden Bundesgerichtsentscheide sowie die Lehre sahen hingegen die Notwendigkeit eines strafrechtlichen Schutzes von medizinischer Handhabung mit dem Leichnam. Sie entwickelten Möglichkeiten, pathologische Auswüchse der klinischen Sektion strafrechtlich zu ahnden. An vorderster Stelle befindet sich hierbei die Normierung der Störung des Totenfriedens (Art. 262 StGB); insbesondere die Verunehrung eines Leichnams (Art. 262 Ziff. 1 Abs. 3 StGB) sowie die Wegnahme eines Leichnams (Art. 262 Ziff. 2 StGB).
Der Vortrag von Markus Thier (juristisches Teilprojekt) zum Thema Rechtsfragen zum Rechtsstatus des menschlichen Körpers und der Leiche setzte sich mit der Frage der Eigentumsfähigkeit des lebenden Körpers auseinander. Dabei war auch die Frage der Zulässigkeit der Kommerzialisierung von besonderem Interesse. Ferner wurde der rechtliche Status getrennter Körperteile thematisiert, sowie der Frage nachgegangen, ob die Leiche erbfähig ist. Dabei wurde näher beleuchtet, ob und auf welcher Rechtsgrundlage die Erben Eigentum an der Leiche erwerben.
Dienstag, 14.07.2009, Podiumsdiskussion „Tod und toter Körper – Enttabuisierung oder neue Grenzen?“
Einleitung und Vorstellung der Podiumsgäste durch Prof. Dr. Hubert Knoblauch (Institut für Soziologie der Technischen Universität Berlin):
Die These, dass der Tod wenig beachtet wird, beschränkt sich keineswegs auf die wissenschaftliche Diskussion. Sie wird auf die gesamte moderne westliche Kultur ausgeweitet, die sich vom Tod abgewandt habe. In Anlehnung an ein Diktum Freuds und durchaus auch im Anschluss an ihn spricht man sogar von der Verdrängung des Todes, die seit der Moderne eingesetzt habe.
Auch wenn diese Metapher doch eine mehr als zweifelhafte Übertragung individualpsychologischer Prozesse auf die Kultur vornimmt, so umschreibt sie doch einen Topos, der in der Tat die Moderne zu definieren scheint. Von Freud bis zu Foucault sind nicht nur die Theoretiker der Meinung, die moderne Kultur wende sich vom Tod ab; auch die empirische Forschung beobachtet eine Medikalisierung des Todes, seine räumlichen Ausbürgerung ins Krankenhaus, seine Privatisierung und Tabuisierung in der Öffentlichkeit.
Auch wenn diese Vorstellung noch bis heute geteilt wird, erkennen wir jedoch in den letzten Jahrzehnten auch sehr deutliche gegenläufige Tendenzen: Die breite Popularität einer Kübler-Ross, die sich den Toten und der Erfahrung des Totseins und Trauerns zuwandte, passt ebenso wenig in dieses Bild der Todesverdrängung wie die rasche Akzeptanz der Palliativmedizin und der Hospizbewegung, die sich des Todes annehmen möchte, und auch die Medien scheinen sich mittlerweile des skandalösen Potentials des Todes zu bedienen und offenbar auf eine große Akzeptanz zu stoßen, wenn man an die breite Aufnahme von Ausstellungen mit toten Körpern oder ihren höchst populären Ausdruck in den neuartig realistischen Visualisierungen in Film und Fernsehen denkt. Manche reden sogar von einer neuen Sichtbarkeit, ja von einer Kultur des Todes.
Die Spannung zwischen der Verdrängung des Todes als konstitutivem Element der Moderne und der zunehmenden Popularisierung des Todes in der jüngeren Gegenwart bildet den thematischen Ausgangspunkt unseres Projektes. Allerdings ist dieser thematische Rahmen viel zu breit für einen empirisch orientierten Projektverbund. Wir haben deswegen eine doppelte Fokussierung des Themas vorgenommen, die uns an sehr spezifische und im Rahmen des Projektes halbwegs realistisch erforschbaren Gegenstände bzw. Fragestellungen bindet, ohne jedoch den Bezug zur genannten spannenden Frage zu verlieren.
In einer ersten Fokussierung zielen wir darauf, den Tod nicht nur als ein abstraktes Thema zu behandeln; in einem weiten, die (verstehende) Soziologie grundlegend einbeziehenden Verständnis der Geisteswissenschaften, das weder vor der Praxis noch vor der Körperlichkeit Halt macht, soll unser Thema mit dem Tod auch sehr viel konkreter und sehr viel praktischer zu tun haben. Es geht uns deswegen in einer ersten Fokussierung um den Umgang mit dem toten Körper.
Die zweite Fokussierung gründet in der Entscheidung, nicht einen der „klaren Fälle“ zu untersuchen, die für die Enttabuisierung des Todes stehen, wie etwa die Hospizbewegung oder die Palliativmedizin. Wir beforschen vielmehr einen Gegenstand, der die Spannung zwischen der Enttabuisierung und der alten Tabuisierung gleichsam in sich trägt.
Unter anderem aus diesem Grunde haben wir uns der klinischen Sektion bzw. Obduktion zugewandt. Das Interesse an der Sektion rührt daher, dass in den verschiedensten westlichen Gesellschaften die Bereitschaft zur klinischen Sektion sinkt, also dazu, den eigenen toten Körper oder den Körper von Nahestehenden einer ärztlichen Sektion bereit zu stellen. In Deutschland sind dies in der letzten Zeit nur noch etwa 3% der 900 000 Toten pro Jahr, 2008, wie man vermutet, womöglich nur noch 1%. Diese zunehmende Scheu vor der Sektion jedoch steht in einem eigenartigen Kontrast zur Öffentlichkeit der toten Körper und auch ihrer Sektion, wie man etwa an der Popularität gerichtsmedizinischer Sektionen in Film und Fernsehen erkennt. In der Sektion also finden wir die heutige Ambivalenz des Todesthemas, also jene Ungleichzeitigkeiten und Unschärfen der Grenzen zwischen Leben und Tod. Ja man kann sagen, die Ambivalenz des Themas läuft geradezu durch die Sektion hindurch, denn während die klinische Sektion auf der Schattenseite der Tabuisierung steht, erfreut sich die anatomische und auch die forensische Sektion einer sehr neuen und erstaunlich wachsenden Beliebtheit. An der Sektion wollen wir deswegen auch die Gründe für diese Ambivalenz, für die eine oder andere Seite oder eben für eine neue Vorstellung über die Rolle des Todes in der heutigen Kultur festmachen.
Es liegt auf der Hand, dass ein so breites Thema nicht von einer einzigen Disziplin angegangen werden kann. Wir wollen deswegen die Untersuchung aus der Perspektive verschiedener, für diese Art von Untersuchung und diese Art von Gegenstand einschlägigen Disziplinen angehen: Zum einen wird die Sektion international sehr unterschiedlich organisiert und rechtlich geregelt. Mit der Verschiedenheit der rechtlichen Rahmenbedingungen beschäftigt sich deswegen das juristische Teilprojekt von Brigitte Tag aus Zürich, während sich das soziologische Teilprojekt von Hubert Knoblauch in Berlin mit der formalen Organisation der Sektion und ihrer alltäglichen Handlungspraxis im klinischen bzw. pathologischen Kontext beschäftigt. Daneben wird im soziologischen wie im medizinhistorischen Projekt von Dominik Groß aus Aachen das medial vermittelte Wissen über die Sektion untersucht und damit die sichtbarsten Quellen, aus denen sich die Entscheidung für und vor allem gegen die Sektion speist. Während die Soziologie die Entscheidungsfindung mit Blick auf das für die Sektion ausschlaggebende „Aufklärungsgespräch“ untersucht, beschäftigt sich das medizinethische Teilprojekt mit den ethischen Problemen dieser Entscheidung für die Sektion. All dies verweist auf die grundlegende Frage nach dem Verhältnis der Menschen zu toten Körpern und zu ihren toten Körpern – ein Thema, das die Philosophie von Andrea Esser aus Marburg angeht, um einen begrifflichen Rahmen für die verschiedenen Projekte aus den verschiedenen Disziplinen zu schaffen. Die interdisziplinäre Ausrichtung wird durch eine schon bestehende enge Kooperation mit Experten aus verschiedenen Bereichen der Medizin ergänzt, die es uns erlauben soll, die Sektion empirisch zu untersuchen.
Hat sich mit der Untersuchung des besonderen und besonders ambivalenten Gegenstands der klinischen Sektion erst einmal der Blick eingestellt und eine gemeinsame Begrifflichkeit eingespielt, dann sollen in einem zweiten Projektschritt vergleichbare, angrenzende und kontrastierbare Gegenstände betrachtet werden, wobei wir – aus den Erkenntnissen des ersten Untersuchungsblockes resultierende – disziplinäre Ausweitungen vornehmen werden: Neben den genannten verwandten Formen der Sektion etwa die Organstransplantation, die Patientenverfügung oder die neuen Bestattungsrituale, für die auch gesundheitsökonomische, religionswissenschaftliche und ethnologisch vergleichende Perspektiven einbezogen werden müssen.
Die Projektzusammenarbeit soll einmal darauf zielen, die – wie sie auch genannt wird – „Revolution des Todes“ und damit auch die Begriffe der Tabuisierung bzw. Enttabuisierung differenzierter zu fassen, also auf die Eingangsfrage eine empirisch qualifizierte Antwort zu geben und die Grenzverläufe und -verschiebungen zum Tod zu beschreiben und zu erklären. Die Arbeit an einer gemeinsamen Begrifflichkeit wird dabei aber nicht nur gleichsam zur bloßen Bewältigung des interdisziplinären Forschens dienen. Da wir eines der wenigen wirklich Disziplinen-übergreifenden Projekte zum Tod überhaupt sind (nicht nur im deutschsprachigen Raum), soll unser Projekt in seinen beiden Phasen zur Entstehung einer Thanatologie beitragen, die sich weder auf die psychologische Beratung von Betroffenen noch auf die bloß medizinische Behandlung von Sterbenden und Toten beschränkt. Diese multidisziplinäre – im Unterschied zur Transdisziplinarität aus starken Disziplinen mit ihren eigenen Methoden und Methodologien betriebene – Thanatologie soll durch eine begleitende (wenn auch moderat finanzierte) Öffentlichkeitsarbeit verstärkt werden, und schließlich verfolgen vor allem das juristische und medizinethische Teilprojekt auch das sehr praktische Ziel einer Veränderung der rechtlichen Situation bzw. der medizinethischen Praxis der klinischen Sektion.
Kurzstatements der Podiumsteilnehmer:
Dr. Ulrike Vedder (Zentrum für Literatur- und Kulturforschung Berlin)[1] (weist ergänzend zur Vorstellung auf ihre Habilitationsschrift „Das Nachleben der Toten“ hin): Die Moderne war gekennzeichnet durch eine scharfe Grenzziehung zwischen Leben und Tod, zwischen Lebenden und Toten. Eine Folge davon ist, dass die Toten in die Literatur „auswandern“. Heute haben wir es jedoch sozusagen mit einer Anknüpfung an vormoderne Elemente zu tun, die die Gegenwart der Toten wieder stärker betonen. Die klare Grenze zwischen Leben und Tod weicht auf. In zahlreichen Diskursen werden die Themen Sterben und Tod neu verhandelt, zum Teil wird die Leiche dabei jedoch nur als Ding behandelt.
Dr. Rolf-Peter Lange (Verband Deutscher Bestattungsunternehmen e.V.)[2]: bestätigt die Aussage Vedders, die Leiche werde in gewissen Kontexten als Ding behandelt. Die Bestatter sehen sich mittlerweile häufig mit einer so genannten „Entsorgungsmentalität“ durch die Angehörigen konfrontiert, denen es v. a. darum gehe, ihre Verstorbenen möglichst schnell und billig unter die Erde bringen zu lassen. Darüber hinaus unterliegt die Bestattungsbranche weiteren weitgehenden Veränderungsprozessen der Trauerkultur. Lange nennt den sinkenden Einfluss der Kirchen, die zunehmende Individualisierung, kulturelle Pluralisierung und das Aufkommen neuer Rituale. Das Verhältnis der gegenwärtigen Gesellschaft zum Tod bezeichnet er als schizophren: der zunehmenden Individualisierung steht noch immer die Verdrängung des Todes gegenüber; dem fehlenden persönlichen Umgang mit dem Tod seine unpersönliche Medialisierung. Lange warnt vor der Gefahr der „Kulturlosigkeit“ im Umgang mit dem Tod.
Prof. Dr. Brigitte Tag (Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht der Universität Zürich)[3]: weist darauf hin, dass sich auf der juristischen Ebene beides zeige: sowohl die Enttabuisierung des Todes als auch neue Grenzziehungen in diesem Feld. Immer mehr Bereiche im Kontext Sterben und Tod bedürfen der juristischen Regelung. Darüber hinaus gelte es, z. B. gesellschaftliche Verwertungsinteressen an der Leiche zu regulieren. Grundsätzlich stelle sich dem Gesetzgeber die Frage, wie er sich verhalten soll – und was überhaupt alles geregelt werden soll. Dabei müsse dieser auch beachten, dass er vom gesellschaftlichen Wandel nicht überrollt werde.
Prof. Dr. Dr. Dr. Dominik Groß (Institut für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der RWTH Aachen)[4]: nennt als seine drei Hauptinteressen im Bereich des Todes zum einen die Medikalisierung des Todes sowie die sinkende Sektionsquote, in welcher er einen Wandel im Umgang mit dem toten Körper sieht. Zum anderen weist er auf die Debatte zwischen Sektionsbefürwortern und Sektionsgegner hin, wobei sich beide Gruppen ethische Argumente für ihre jeweilige Position zu Nutze machten. Während jedoch die Sektionsgegner individualethisch argumentierten, sei bei den Sektionsbefürwortern eine sozialethische Argumentationsweise zu beobachten. Für den dritten Punkt, den Groß als besonders relevant hervorhebt, schließt er an Lange an: die Pluralisierung der Bestattungsformen sei ebenfalls ein Merkmal des veränderten Umgangs mit dem toten Körper.
Prof. Dr. Andrea Esser (Institut für Philosophie der Philipps-Universität Marburg)[5]: lässt zunächst die Philosophie konstatieren, dass sich im Verhältnis zum Tod gar nichts verschieben könne. Auf philosophischer Ebene müsse grundlegender das Sprechen über den Tod analysiert und einer abstrahierenden Begriffsklärung unterzogen werden, um zu klären, ob es sich hierbei um legitimes Sprechen handelt. In einem weiteren Schritt ließe sich jedoch feststellen, dass der Tod, obwohl philosophisch „nur“ ein Punkt innerhalb einer Unterscheidung, eingebettet ist in kulturelle Praxis. Als Repräsentation erscheinend, muss dann gefragt werden, ob die Umgangsweisen sowohl mit dem Tod als auch mit dem toten Körper vernünftig seien und inwiefern es sich dabei um einen aufgeklärten Umgang handelt. In Ansehung des konkreten Todes wären die philosophischen Perspektiven zu überprüfen.
Prof. Dr. Michael Tsokos (Institut für Rechtsmedizin der Charité Berlin)[6]: weist zunächst auf den Unterschied zwischen klinischer und forensicher Sektion hin, um für letztere zu konstatieren, dass auch in diesem Bereich (wie im bereich der klinischen Sektion) die Sektionsquoten sinken. Die sinkenden Quoten seien, so Tsokos, jedoch nicht Ausdruck eines veränderten Umgangs mit dem toten Körper oder eines Bewusstseinswandels („so differenziert sind die Leute nicht, mal ehrlich“), sondern stattdessen Ausdruck des Zustands des Gesundheitssystems. Er berichtet vor dem Hintergrund eigener Erfahrungen aus einem Hamburger Klinikum, dass v. a. die fehlenden personellen und zeitlichen Ressourcen, der Kostendruck, der Wechsel von der Zustimmungs- zur Widerspruchslösung sowie das fehlende Interesse der Kliniker an der Sektion als Gründe für die sinkenden Quoten in Betracht kommen.
Auf Nachfrage vom Podium definiert Prof. Tsokos alle verschiedenen Formen der Sektion, um sich dann selbst bereits an einen im Publikum anwesenden Rechtsmediziner (Prof. Eisenmenger, Rechtsmedizinisches Institut der LMU München) zu wenden, damit dieser die heutige Situation noch einmal vor dem Hintergrund seiner langjährigen Berufserfahrung verdeutliche. Da es darüber hinaus bereits einige Wortmeldungen aus dem Publikum gibt, wird die Diskussion bereits an diesem Punkt geöffnet.
Diskussion:
Prof. Meyer vom DHZB beklagt sich ebenfalls über die zu niedrigen Sektionsquoten. Darüber hinaus beklagt er aber außerdem, dass von den Podiumsteilnehmern von der Leiche als Ding gesprochen wurde – Tote seien jedoch keine Dinge, dessen solle man sich bewusst werden. Er plädiert dafür, den Begriff „Leiche“ gar nicht zu verwenden, da dieser den Objektstatus impliziere und von daher negativ besetzt sei, und stattdessen vom „Verstorbenen“ zu sprechen. Prof. Esser reagiert darauf, indem sie die von ihr eingangs vorgestellte Problematik der Philosophie, die Frage, wie richtig vom Toten, vom gewesenen Leib zu sprechen sei, wiederholt. Sie betont, dass es wichtig wäre, einen angemessenen Ausdruck für den Zwischenstatus, den die ehemalige Person, die natürlich nicht einfach eine Sache sei, einnimmt, zu finden. Mit Verweis auf Dr. Lange nennt sie die Bestatter als Beispiel für eine Berufsgruppe, die eine personelle Rede vom Toten benutzt. Die Diskussion ist damit im vollen Gange. Dr. Lange ergänzt, dass im Bestattungswesen früher die Rede vom „Leichenbestatter“ oder vom „Leichenwagen“ gewesen sei, man heute jedoch auf den Begriff „Leiche“ bewusst verzichte, weil dieser so negativ besetzt sei („Leichenberge“). Stattdessen rede man tatsächlich, wie von Prof. Meyer vorgeschlagen, vom „Verstorbenen“ oder (anstelle des „Leichenwagens“) vom Überführungsfahrzeug. Das eigentliche Problem für den Bestatter sei die zunehmende Distanz zwischen den Angehörigen und dem Verstorbenen; diese müsse durch den Bestatter zunächst zu überwinden versucht werden. Deshalb würde er selbst dann z. B. auch gegenüber den Angehörigen von der verstorbenen „Großmutter“ sprechen, um Bindung herzustellen. Prof. Tag ergänzt diesen Punkt um die juristische Perspektive, von welcher ebenfalls nicht davon auszugehen sei, dass es sich bei der Leiche um eine Sache handeln würde, sondern dass auch juristisch ein Sonderstatus der Leiche angenommen wird.
Prof. Friemann (Institut für Pathologie, Klinikum Lüdenscheid) ergänzt anschließend die Ausführungen von Prof. Tsokos um weitere Punkte, warum die Quote der klinischen Sektion in Deutschland immer weiter sinkt. Er führt die bildgebenden Verfahren ins Feld, die in vielen Fällen bei den Klinikern den Eindruck erzeugten, ein Fall sei klar („Hybris der Ärzte“ nannte Prof. Friemann das) – weshalb viele Kliniker nur noch für solche Todesfälle Sektionsanträge stellen würden, bei denen ihnen die Todesursachen nicht ganz klar seien. Als zentralen Mangel identifizierte Prof. Friemann, dass die klinische Sektion nicht als Qualitätssicherungsmechanismus festgeschrieben sei. Dies begründete er damit, dass auf Seiten der Politik kein Interesse an einer solchen Festschreibung bestünde. Er stimmte Prof. Tsokos zu, dass die sinkende Sektionsquote weniger mit der Einstellung der Bevölkerung zur Sektion zu tun habe („Das hat nichts mit den Leuten zu tun, die verstehen das eh nicht“) und stellte dann fest, dass die Angehörigen mit einer solchen Entscheidung absolut überfordert seien. Diesen Punkt griff Dr. Vedder auf, die über die individuelle Überforderung hinaus anmerkte, dass es im gesamten Bereich Sterben und Tod zu wenig Ritualisierungen gäbe.
Prof. Guthmann (Institut für Philosophie der Universität Karlsruhe) richtete sein Augenmerk auf die einleitenden Ausführungen von Prof. Esser und merkte an, dass die Aufgabe der Philosophie nicht mit der Definition des Todes ende, sondern die jeweiligen Sprachspiele, die Aushandlung der Reden über den Tod die Aufgabe der Philosophie sei. Prof. Esser unterscheidet daraufhin eine abstrakte von einer konkreten Ebene. Erstere umfasse Definitionen und die Frage danach, wie wir vom Tod sprechen. Sie wolle aber gerade auch die zweite (konkrete) Ebene stark machen, auf welcher danach gefragt wird, wie sich der Tod im Leben zeige, denn nicht der Tod sei es, der sich verschiebe, sondern die Anwendungsbedingungen. Auch sie sehe das Problem, der Überforderung der Angehörigen, welches aufgrund des bereits besprochenen Sonderstatus des Leichnams zustande komme. Gerade deshalb müsse jedoch die Angehörigenperspektive rational gefasst werden, damit diese nicht als irrational diskreditiert werden kann.
Prof. Eisenmenger (Rechtsmedizinisches Institut der LMU München) führte ergänzend zu Prof. Tsokos aus, dass es (zumindest in München) mittlerweile wieder zu einem geringfügigen Anstieg der gerichtsmedizinisch durchgeführten Sektionen komme, da viele klinische Sektionen aus dem Krankenhaus abwanderten. Gleichzeitig sei es jedoch (ebenfalls zumindest in München) mittlerweile so, dass die Präparationskurse nicht mehr Bestandteile des Pflichtcurriculums für angehende Mediziner seien. Auch würde den Studenten nicht beigebracht, mit Angehörigen zu sprechen. Er stimmt Prof. Friemann zu, dass die fehlende Festschreibung der klinischen Sektion als Qualitätssicherungsmechanismus eine eklatante Leerstelle sei, führt ergänzend jedoch auch noch den Aspekt der Kosten der Sektion ein und beklagt, dass es zu wenig Geld pro durchgeführter Sektion gäbe.
Mit Prof. Jütte kommt dann der ehemalige Leiter des Arbeitskreises Autopsie der Bundesärztekammer zu Wort, der das Eingangsstatement von Dr. Lange aufnimmt und das Ausmaß der kulturellen Pluralisierung im Bestattungsbereich für fragwürdig hält. Er plädiert stattdessen für eine Stärkung der aus dem Mittelalter stammenden Bestattungsbruderschaften-Kultur und sieht in der Tatsache, dass es mittlerweile auch viele Freunde (zum Teil anstelle von Angehörigen) gibt, die als Freundeskreis Traueranzeigen aufgeben, ein Anzeichen dafür, dass fehlende familiäre Bindungen zum Teil durch Freundschaftsbeziehungen ausgeglichen werden können. Anschließend kommt Frau Kempny (Bundesverband Deutscher Pathologen e.V.) zu Wort, die zunächst ihrer Freude Ausdruck verleiht, sowohl auf dem Podium als auch im Publikum so viele Stimmen zu hören, die die Relevanz der klinischen Sektion unterstreichen. Sie merkt jedoch an, dass auf dem Podium ein Ökonom fehle. Ihrer Ansicht nach seien es vor allem ökonomische Gründe, die für die sinkende Sektionsquote verantwortlich sind. Dass das Sinken der Quote mit veränderten Vor- und Einstellungen von Angehörigen zu begründen sei, hält auch sie angesichts der rapiden Geschwindigkeit dieses Sinkens für wenig plausibel.
In der Schlussrunde betont Dr. Lange (in Erwiderung auf Prof. Jütte), dass man es im Bestattungsbereich sehr wohl mit zunehmenden Individualisierungs- und Pluralisierungsprozessen zu tun hätte und die Gestaltungsmöglichkeiten insgesamt zunehmen würden. Allerdings stimmt er Prof. Jütte hinsichtlich der steigenden Relevanz des Einbezugs von Freundeskreisen zu. Als Wendepunkt in der Bestattungskultur bezeichnet er das Jahr 1963, in welchem die katholische Kirche die Feuerbestattung anerkennt und sie auch für Katholiken für zulässig erklärt. Dr. Lange schließt mit der Bemerkung, dass es sich bei den derzeit beobachtbaren Prozessen tatsächlich um eine Enttabuisierung des Todes handele – und dass diese seiner Ansicht nach auch nicht mehr aufzuhalten sei. Prof. Tag erinnert in ihrem Schlusswort an den Arbeitskreis „Autopsie“ der Bundesärztekammer und appelliert an die Anwesenden, sich dafür einzusetzen, verändernd auf die gegenwärtige Situation einzuwirken. Dr. Vedder weist abschließend auf das aus dem Mittelalter stammende Konzept der ars moriendi hin und sieht die Gesellschaft vor die Aufgabe gestellt, zu klären, wie eine solche Kunst des Sterbens heute sowohl konzeptionell als auch praktisch aussehen könne. Prof. Groß schließt sich Prof. Tag an und verweist ebenfalls auf den Arbeitskreis „Autopsie“ der Bundesärztekammer. Er betont jedoch auch, dass die 2005 von diesem Arbeitskreis abgegebene Stellungnahme kaum Resonanz erzeugt hätte – und zwar nicht einmal unter Klinikern oder im Deutschen Ärzteblatt. Er weist deshalb darauf hin, dass es zwar natürlich notwendig sei, mehr Öffentlichkeit für die Problematik zu erzeugen, dass es jedoch zunächst die Ärzte selbst seien, die selbstkritischer werden müssten. Auch Prof. Esser hält mehr Aufklärung in diesem Bereich für notwendig, sowohl bei Angehörigen als auch bei Ärzten. Prof. Tsokos fasst abschließend noch einmal zusammen, was seiner Ansicht nach getan werden müsste, würde man tatsächlich etwas an der gegenwärtigen Situation zu ändern versuchen: zum einen müsste die Öffentlichkeit über das Thema informiert werden und zum anderen müssten sowohl die Krankenkassen als auch die Ärzteschaft selbst von der Notwendigkeit klinischer Sektionen überzeugt werden.
Mittwoch, 15.07.2009
Prof. Dr. Manfred Dietel, Pathologisches Institut der Charité Berlin, „Droht die blutige Entlassung? – Die klinische Sektion als Garant qualitätsgesicherter DRG-Medizin“:
Der Pathologe Manfred Dietel griff in seinem Vortrag die in Folge des DRG-Systems auftretende Problematik der frühzeitigen Entlassung von Patienten aus dem Krankenhaus auf. Diese stelle ein systemimmanentes Konfliktpotential dar, da neben den möglicherweise fatalen Folgen für die Patienten die Kosten für das gesamte Medizinsystem stiegen. Eine angemessene Qualitätssicherung sei deshalb umso wichtiger, weshalb Dietel dafür plädierte, die klinische Sektion als Qualitätssicherungsmechanismus festzuschreiben. Die klinische Sektion sei die zuverlässigste Methode der Qualitätssicherung, die nicht nur formale Kriterien abfrage, sondern Aussagen über die Qualität der medizinischen Versorgung ermögliche. So könne beispielsweise festgestellt werden, dass trotz neuerer bildgebender Verfahren noch immer 10% bis 15% aller Diagnosen insofern fehlerhaft seien, als dass die durch die Sektion erstellten Diagnosen Einfluss auf die Behandlung gehabt hätten.
Prof. Dr. Wolfgang Eisenmenger, Rechtsmedizinisches Institut der LMU München, “Quincy als Über-Ich – Medienbild und Realität der gerichtlichen Sektion”:
Nachdem der Rechtsmediziner Wolfgang Eisenmenger zunächst die grundlegende Bedeutung der gerichtlichen Sektion hervorgehoben hatte, wies er auf die sehr unterschiedlichen Zahlen durchgeführter rechtsmedizinischer Sektionen in den einzelnen Bundesländern hin. Im internationalen Vergleich weise Deutschland eine äußert geringe Sektionsquote auch im gerichtsmedizinischen Bereich auf, wofür Eisenmenger v. a. die negative Einstellung der Bevölkerung gegenüber der Sektion aber auch die Nachlässigkeit der Ärzte bei der Leichenschau verantwortlich machte. Auch die gestiegene Medienöffentlichkeit der Gerichtsmedizin führe nicht dazu, dass die Sektionsquoten steigen. Allerdings verbessere sich seiner Ansicht nach das Image des Gerichtsmediziners durch die medialen Darstellungen, u. a deshalb, weil am Ende immer der und das Gute siege. Die Medienwirklichkeit habe jedoch mit der Berufsrealität nicht viel zu tun. Letztere sei meistens nicht spektakulär und auch nicht so sauber und steril wie im Fernsehen. Außerdem werde z. B. gerade nicht über die vielen allein stehenden Toten berichtet, die Tage oder Wochen nach dem Eintritt des Todes aus ihren Wohnungen geborgen werden.
Prof. Dr. Stefan Timmermans, Institut für Soziologie der University of California, Los Angeles, „Retreat of the autopsy“:
Stefan Timmermans, Professor für Soziologie in Los Angeles, beschäftigt sich ethnographisch mit der forensischen Sektion als einen Fall für den modernen medizinischen Blick. Die Frage, warum immer weniger Sektionen durchgeführt werden, ging er sehr direkt an und beantwortete sie durch den Hinweis auf die Paradigmenwechsel innerhalb der Medizin. Angetrieben von Veränderungen der bürokratischen Organisation (der Einführung eines neuen Standards im Jahr 1993) wurden die Ergebnisse der Sektion formal zur „Meinung“ und entsprechend von „wissenschaftlichen“ Aussagen unterschieden, die nicht mehr mit den als handwerklichen, sondern mit experimentellen und statistischen Methoden erhoben und visualisiert wurden. Freilich, so räumte Timmermans in der Diskussion ein, gelte diese Aussage für die Vereinigten Staaten, und die institutionelle Situation der forensischen Sektion unterscheide sich u. a. durch ihre deutlichere Einbettung ins Wissenschaftssystem.
Prof. Dr. Thomas Macho, Kulturwissenschaftliches Institut der Humboldt-Universität zu Berlin, „Das Versprechen der Knochen. Zu einer materialen Kulturgeschichte des Todes“:
Die meisten Kulturen müssen durch ihre Beziehung zu den Toten charakterisiert werden; sie kümmern sich um die Toten, nicht um den Tod. Sie reagieren schlicht darauf, dass ein Lebewesen nicht einfach verschwindet, wenn es stirbt, sondern „bleibt“ (als Leiche); sie reagieren darauf, dass dieses Bleibende nicht dauert, sondern eine Reihe von Veränderungsprozessen durchläuft („Verwesung“), die passiv registriert, aber auch aktiv gestaltet – beschleunigt oder verzögert – werden können. Diese Gestaltungsstrategien wurden an zahlreichen Beispielen – von den übermodellierten Totenschädeln aus Jericho bis zu den Wachspuppen der Madame Tussaud – vorgestellt und diskutiert.
Prof. Dr. Dieter Sturma, Institut für Wissenschaft und Ethik der Universität Bonn, „Der Leichnam und die ethische Gemeinschaft der Personen“:
Personsein ist mehr als über Autonomie und Selbstbewusstsein zu Verfügen! Schließlich hören wir nicht auf Personen zu sein, wenn wir schlafen, oder für kurze oder längere Zeit bewusstlos sind. Um den unterschiedlichen Lagen des Personseins Rechung zu tragen, differenziert Sturma Personalität mittels unterschiedlicher Attribute: So gibt es mögliche und werdende Personen (wie z.B. Embryonen) aktive und passive Personen, vergehende (bspw. sterbende oder alternde) und vergangene Personen, wie den Leichnam. Vor diesem Hintergrund ist der Leichnam also Teil der ethischen Gemeinschaft und verfügt damit über eine Integrität, die nicht leichtfertig verletzt oder instrumentalisiert werden darf. Nur im Kontext eines solchen Personenverständnisses kann Sturma zufolge auch das fortwirkende Persönlichkeitsrecht des Verstorbenen begründet werden.
Prof. Dr. Mathias Gutmann, Institut für Philosophie der Universität Karlsruhe, „Toter Leib – toter Körper“:
Dass uns der tote Körper Aufschluss über das Leben gibt, zeigte der Philosoph Mathias Gutmann durch eine Rekonstruktion der Grammatik der Begriffe Körper und Leib. Ausgehend von dem für uns heute veralterten Verb „leiben“ stellt Gutmann fest, dass sich der Begriff Leib im Unterschied zum Begriff Körper verbal verwenden lässt. Deshalb beschreibt er anders als der Begriff Körper ein Tätigkeitsverhältnis. Mit dem Begriff Körper hingegen wird ein leibliches Verhältnis funktional beschrieben bspw. ökonomisch, medizinisch, sozialwissenschaftlich. Ein und derselbe leibliche Gegenstand kann also unterschiedliche körperliche Beschreibungen erhalten. Diese Beschreibungen stellen uns Wissen über den lebendigen Leib zur Verfügung. Mit dem Eintritt des Todes verliert der Leib die Eigenschaft der Lebendigkeit. Gleichwohl können am „toten Leib“ körperliche Beschreibungen angefertigt werden, die uns theoretisches Wissen zur Verfügung stellen, das es uns erlaubt den lebendigen Leib zu begreifen und damit Aufschluss über das Lebendige zu erlangen.
Prof. Dr. Michael Thali, Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern, „Virtopsie – Chancen und Herausforderungen für das Recht“:
Bei der „Virtopsie“ handelt es sich um eine v. a. im forensischen Bereich eingesetzte dreidimensionale, virtuelle Rekonstruktion von Körperoberflächen, dem Körperinneren, von Unfallhergängen und Tatwaffen. Die Technik basiert auf radiologischen Bildgebungsverfahren (Multislice-Computed Tomography/MSCT und Magnetic Resonance Imaging/MRI). Ermöglicht wird hierdurch eine minimalinvasive Visualisierung, die momentan als Ergänzung zur herkömmlichen Sektion eingesetzt werden kann. Ziel des Forschungsprojektes, das seit 10 Jahren an der technischen Entwicklung arbeitet, ist es, die Virtopsie als rechtsmedizinische Routine zu etablieren. Momentan werden die Computerbilder für eine Urteilsfindung noch nicht zugelassen.
Prof. Dr. Robert Jütte, Robert-Bosch-Stiftung, „Umgang mit jüdischen Gräbern und Totenkult in Deutschland nach 1945“:
Am Beispiel der Entdeckung eines jüdischen Massengrabes aus dem II. Weltkrieg, das in der Nähe des Stuttgarter Flughafens gefunden wurde, wies der Medizinhistoriker Robert Jütte auf die Bedeutung unterschiedlicher kultureller Vorstellung des Körpers und des Leichnams hin. Während nämlich im christlichen Raum die Integrität des Körpers keine sehr große Rolle mehr spielt, legt das Judentum nicht nur einen großen Wert darauf, dass die Leichenteile selbst vollständig beim Leichnam bleiben, sie verbieten auch die Umbettung ebenso wie DNA-Analysen, denn kein Teil des Körpers soll der Bestattung entzogen werden. Im besagten Falle kollidierten entsprechend die beiden Vorstellungen so, dass aufwändige Debatten nötig waren, bis angemessene Maßnahmen ergriffen werden konnten.
Prof. Dr. Wilfried Härle, Wissenschaftlich-Theologisches Seminar der Universität Heidelberg, „Sektion aus Sicht der Theologie“:
Wie der Heidelberger Systematische Theologe Wilfried Härle deutlich machte, ist es ein verbreitetes, nichtsdestoweniger falsches Gerücht, dass die großen christlichen Kirchen, insbesondere die evangelische, gegen die Sektion seien. Die häufig angeführten Aussagen richteten sich gegen die Vivisektion, die historisch belegte Form, am lebenden Leibe Sektionen vorzunehmen, also einer Tötung durch Sektion. Das Scheinproblem der Sektion wurde vor allem durch Paulus verhindert, dessen Unterscheidung des geistigen vom leiblichen Körper die Sektion durchaus ermöglicht, die aber, wie Härle betonte, einer klaren rechtlichen Regelung bedürfe.
[1] Studium der Germanistik, Romanistik und Erziehungswissenschaften; Promotion 2000 an der TU Berlin. Seit 2004 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Zentrum für Literatur- und Kulturforschung Berlin, zunächst im Projekt „Erbe, Erbschaft, Vererbung. Überlieferungskonzepte zwischen Natur und Kultur im historischen Wandel“, ab Juli 2007 im Projekt „Generationen in der Erbengesellschaft - ein Deutungsmuster soziokulturellen Wandels“. Seit Januar 2008 Persönliche Referentin der Direktorin. Arbeitsschwerpunkte: Literatur des 18. bis 21. Jahrhunderts; Medien in/und Literatur; kulturelle Transformationen von Dingen; Erbschaft, Überlieferung, Transmission.
[2]Studium der Politik, Soziologie und Geschichte am Otto Suhr Institut der FU Berlin, wo er sich auch als wissenschaftlicher Mitarbeiter promovierte. Herr Lange war als Chef der Berliner FDP tätig (1998-2000). 1989 wechselte er in die Bestattungsbranche. Zunächst arbeitete er als Pressesprecher des Ahorn-Grieneisen Konzerns. Dann wechselte er zu Otto Berg. Seit 1994 ist er der Vorsitzende des Verbandes Deutscher Bestattungsunternehmen e.V. Der Berliner Tagesspiegel bezeichnete ihn 2004 einmal als den Mann, der Westberlin beerdigt.
[3] 2002 Habilitation zum Thema: „Der Körperverletzungstatbestand im Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie und lex artis“. Seit 2002 Professorin für Strafrecht und Strafverfahrensrecht an der Universität Zürich. Arbeiten über rechtliche Erwägungen zu anatomischen Präparaten, zur Körperspende, Plastination und Menschenwürde. Zusammen mit Franz-Josef Wetz 2001: „Schöne neue Körperwelten. Der Streit um die Ausstellung. Ergebnisoffener Sammelband zu rechtlichen, ethischen, philosophischen Fragestellungen bezüglich der Ausstellung Körperwelten“. Mitarbeit im Arbeitskreis „Autopsie“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer.
[4] 1998 Habilitation am Institut für Geschichte der Medizin der Universität Würzburg. Herausgeber verschiedener medizinhistorischer und medizinethischer Buchreihen. 2004–2005 DFG-Projekt „Ärztliche Autorität in der Frühen Neuzeit“ am Institut für Geschichte der Medizin der Universität Würzburg. Seit 2005 Lehrstuhl für Geschichte und Ethik der Medizin an der Medizinischen Fakultät der RTWH Aachen. Sprecher des „Aachener Kompetenzzentrums für Wissenschaftsgeschichte“. Mitarbeit im Arbeitskreis „Autopsie“ des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer. Arbeiten über die Entstehung und Entwicklung der Leichenschau, über Mängel der Leichenschau und ihre historischen Ursachen, zu Vorbehalten gegenüber der äußeren und inneren Leichenschau sowie zum gegenwärtigen Stellenwert und aktuellen ethische Probleme hinsichtlich der Sektion.
[5] 2002 Habilitation im Fach Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität München. 2004 Berufung auf eine C 3-Professur Philosophie der kulturellen Welt an die RWTH Aachen. Seit 2006 Lehrstuhl für Praktische Philosophie an der Philipps-Universität Marburg. Mitherausgeberin der Deutschen Zeitschrift für Philosophie.
In der Habilitationsschrift Eine Ethik für Endliche. Kants Tugendlehre in der Gegenwart sind allgemeine Strukturen einer Angewandten Ethik auf der Grundlage der Kantischen Moralphilosophie und in Auseinandersetzung mit der gegenwärtigen Ethikdiskussion entwickelt worden. Seit der Berufung auf die Professur Philosophie der kulturellen Welt an die RWTH Aachen liegt der Schwerpunkt von Lehre und Forschung in den Gebieten Humankommunikation, Anthropologie und Ästhetik. Die Grundlagen hierzu sind in der Dissertation Kunst als Form und in Aufsätzen zur Visuellen Kommunikation, Ethik und Ästhetik dargelegt.
[6] Nach seinem Studium in Hamburg arbeitete Michael Tsokos bis Dezember 2006 als Oberarzt im Universitätskrankenhaus Eppendorf. Im Jahr 2001 bekam er den Wissenschaftspreis der deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin. Für seinen Einsatz im Tsunami-Gebiet Khao Lak wurde er von der Bundesregierung geehrt, dazu wurde im 2005 der Medienpreis „Bambi“ verliehen. Prof. Tsokos forscht und verlegt wissenschaftliche Journale und Bücher. Im Januar 2007 übernahm er das Landesinstitut für gerichtliche und soziale Medizin und die Rechtsmedizin der Charite Berlin. Seine letzte Veröffentlichung „Dem Tod auf der Spur“ beinhaltet 12 Fälle aus seiner Arbeit als Rechtsmediziner.