Teilprojekt IV: Rechtswissenschaft
(verantwortliche Leiterin Prof. Dr. Brigitte Tag)
(a) Allgemeine Fragestellung
Die rechtlichen Vorgaben zur klinischen Sektion sind national und internationale erst wenig untersucht worden. Somit kommt dieser Studie und dem Teilprojekt 4 ein gewisser Vorreitercharakter zu. Gleichzeitig lässt diese Studie durch die Fokussierung auf die klinsche Sektion Ergebnisse von einem Konkretheitsgrad und Handlungsoptionen von kurz- bis mittelfristiger Handlungsrelevanz erwarten, die für das Gesamtgebiet des Umgangs mit der Leiche im vorgegebenen Zeit- und Kostenrahmen nicht erarbeitbar sind. Die deutsche Rechtslage zu Zulässigkeit und Grenzen von Sektionen ist uneinheitlich, lückenhaft und veraltet. Das Teilprojekt 4 – Rechtswissenschaft – macht es sich zur Aufgabe, die vorhandene Rechtslage darzustellen, einen Rechtsvergleich mit Staaten der EU und ausgewählten Drittstaaten durchzuführen und unter Einbezug der involvierten Fachkreise und der breiten Öffentlichkeit de lege ferenda ein den heutigen Bedürfnissen angepasstes und zugleich zukunftsoffenes Konzept zur rechtlichen Regelung von Sektionen zu erarbeiten.
Projektleitung: Prof. Dr. iur. utr. / RA Brigitte Tag
Mitarbeiter:
Dr. iur. / RA Markus Thier
ehemalige Mitarbeiterin:
lic. iur. Susan Maurer
Kontakt:
Universität Zürich, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Medizinrecht
Freiestrasse 15
8032 Zürich, Schweiz
Sekretariat: +41 (0) 44 6343939